Wer kein KFZ Meister ist, darf solch eine Dientsleistung nicht gewerblich anbieten.
Habe erst mit der Handwerkskammer ein interessantes Gespräch geführt.
Der Staat ist da scheinbar sehr hart eingestellt, alles was nur im geringsten mit Elektronik zu tun hat, selbst der Batteriewechsel, da man ja im STG was anpassen muss, geht gewerblich nicht ohne Meitstertitel...
Privat sieht es anders aus, da es kein Gewerbe ist, gelten natürlich auch andere Regeln.
Klar kann dir ein STG mal abschmieren, bei den PQ35 (6er Golf) ist im BCM das Byte 18 sehr berüchtigt, da eine Änderung dort das STG unbrauchbar machen kann (>6x gemacht 0 Ausfälle). Das wieder zu richten sei an sich unmöglich, wobei es für fast alles ne Lösung gibt.
Daher würde ich es nicht nur aufs Flashen begrenzen, wobei wenn man da ne Root-Datei fehlerhaft aufspielt oder was abstürzt ist dann 100% das STG defekt.
Man sollte sich auch immer im Klaren sein, dass nicht alle Anpassungen/Codierungen der STVO entsprechen und somit schon illegal sein können.
Wer haftet wurde ja schon gesagt.
So mein Wissensstand.