Ist man eigentlich verpflichtet eine Qualitäts-Verbesserungsmaßnahme durchführen zu lassen?
Bei mir ist seit zwei Jahren immer noch das Update auf die Software-Version 1896 offen. Ich war damit bereits drei Mal in der Werkstatt, jedes Mal ist das Update aber fehlgeschlagen und der Wagen müsse für 2 - 3 Tage in der Werkstatt bleiben.
Meine Software läuft stabil und daher habe ich mich nach dem dritten erfolglosen Versuch auch nicht mehr darum gekümmert.
In den nächsten Monaten steht sowieso die Leasingrückgabe an. Der Service-Mitarbeiter meines Händlers hat mir jetzt mit Konsequenzen gedroht, wenn die Qualitäts-Verbesserungsmaßnahme nicht bis zur Rückgabe durchgeführt wurde.
Dachte sowas wäre freiwillig? Ist ja nichts, was durch das Kraftfahrt-Bundesamt veranlasst wurde
Bei mir ist seit zwei Jahren immer noch das Update auf die Software-Version 1896 offen. Ich war damit bereits drei Mal in der Werkstatt, jedes Mal ist das Update aber fehlgeschlagen und der Wagen müsse für 2 - 3 Tage in der Werkstatt bleiben.
Meine Software läuft stabil und daher habe ich mich nach dem dritten erfolglosen Versuch auch nicht mehr darum gekümmert.
In den nächsten Monaten steht sowieso die Leasingrückgabe an. Der Service-Mitarbeiter meines Händlers hat mir jetzt mit Konsequenzen gedroht, wenn die Qualitäts-Verbesserungsmaßnahme nicht bis zur Rückgabe durchgeführt wurde.
Dachte sowas wäre freiwillig? Ist ja nichts, was durch das Kraftfahrt-Bundesamt veranlasst wurde