Zitat geschrieben von Maximilian
@Marlon @ annahme57
In meiner Leasingbestätigung steht als Lieferdatum „gemäß Bestellung“. VW darf den genannten Monat um 6 Wochen überziehen, gemessen ab dem letzten Tag des Monats, bei mir also 31.12., wird das Auto dann nicht geliefert, muß man eine zweiwöchige Frist setzen, verstreicht auch diese, kann man vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
Zurücktreten weiß ich nicht aber grundsätzlich hast du recht, ja! So ist es gesetzlich geregelt auch bei einem „unverbindlichen“ Liefertermin
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