Ich hab noch alte Gutachten zu Felgen und Fahrwerken und da steht es genau gleich drin.
Der Ermessensspielraum ist immer noch gegeben, sonst braucht es auch keinen Prüfingenieur, der dazu ausgebildet wurde solche Situationen im Sinne der Verkehrssicherheit richtig zu beurteilen.
A01 heißt du musst die ABE von einem Prüfer bestätigen lassen, weil du kannst es ja falsch verbaut haben.
A02 heißt du musst es nochmals durch einen Prüfer abnehmen lassen, somit keine ABE sondern Teilegutachten, nach §19 muss es dann abgenommen werden.
A27 heißt Serienbremse und Fahrwerk muss verbaut sein.
A28 heißt Durchmesser der Platte muss mindestens so groß wie die Radanlagefläche (Nabe, bzw. Bremsscheibentopf) sein.
D4 heißt bei nicht Serienfelgen braucht es eine Einzelabnahme nach §19.
K1 heißt es muss genügend Freigängigkeit an Achse 1 (vorne) vorliegen. Dies kann durch bördeln, ziehen, Schraube raus passieren oder es schon ab Werk passend. = Ermessensspielraum
V2 heißt nur an Achse 1 (vorne) zulässig
Z2 heißt 120Nm sind das Anzugsmoment für die Radschrauben, was ja beim 8er ohne Platte 140Nm wären und somit die Fahrzeugherstellervorgabe sich nicht mit dem Wert deckt, daher sind beide Werte zulässig.
So lese ich das Dokument und so habe ich auch die Erfahrungen mit meinen Prüfern gemacht, aber wie gesagt, Leute sind verschieden, daher kann es auch anders laufen.