Das steht tatsächlich so im Vertrag:
IV. Preise / Preisänderung
1. Die im Kaufvertrag festgelegten Preise sind Festpreise einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonto oder sonstige Abzüge sind nicht zulässig. Vereinbarte Nebenleistungen sind gesondert zu vergüten.
2. Preisänderungen sind jedoch zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem unverbindlichen oder verbindlichen Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich in diesem Fall bezüglich des bestellten Fahrzeugs der Einkaufspreis des Verkäufers bei seinem Lieferanten oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ist dieser berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 v.H. des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises beträgt. In diesem Falle fallen keine Kosten für den Käufer an.
Mir steht frei kostenlos vom Vertrag zurückzutreten da die Preisänderung mehr als 5% sind. Aber wenn man schon ein Jahr auf der Warteliste steht ist das aktuell kaum eine gute Option
Ob das alles juristisch so 100%tig ist kann ich nicht beurteilen.
Zitat
IV. Preise / Preisänderung
1. Die im Kaufvertrag festgelegten Preise sind Festpreise einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonto oder sonstige Abzüge sind nicht zulässig. Vereinbarte Nebenleistungen sind gesondert zu vergüten.
2. Preisänderungen sind jedoch zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem unverbindlichen oder verbindlichen Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich in diesem Fall bezüglich des bestellten Fahrzeugs der Einkaufspreis des Verkäufers bei seinem Lieferanten oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ist dieser berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 v.H. des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises beträgt. In diesem Falle fallen keine Kosten für den Käufer an.
Mir steht frei kostenlos vom Vertrag zurückzutreten da die Preisänderung mehr als 5% sind. Aber wenn man schon ein Jahr auf der Warteliste steht ist das aktuell kaum eine gute Option

Ob das alles juristisch so 100%tig ist kann ich nicht beurteilen.
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KaiZen
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